Unfallflucht: (K)ein Bagatelldelikt!?

Laut dem Statistischen Bundesamt ereignete sich 2022 auf deutschen Straßen durchschnittlich alle 13 Sekunden ein Verkehrsunfall. Der Großteil dieser rund 2,4 Millionen von der Polizei erfassten Unfälle verlief glimpflich, nur in 15 % aller Fälle gab es Tote oder Verletzte. Unfälle mit schwerwiegendem Personen- oder Sachschaden sind demnach zum Glück die Ausnahme.

Bagatellschäden sind im Straßenverkehr hingegen an der Tagesordnung. Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit oder Fehleinschätzung reicht, und schon prellst du beim Rangieren ein anderes Fahrzeug oder touchierst ein Auto in einer engen Seitenstraße. Abgesehen von einem kurzen Schreckmoment hast du in einem solchen Szenario nichts zu fürchten – vorausgesetzt du verhältst dich richtig! Auch wenn der entstandene Schaden auf den ersten Blick kaum oder gar nicht sichtbar ist, handelt es sich dennoch um einen Unfall. Doch viele Verkehrsteilnehmende sind sich der Konsequenzen ihres Handelns nicht bewusst und machen sich unwissentlich strafbar. Wir erklären, wie du als Unfallverursacher und Geschädigter korrekt agierst.

Die Rechtslage

Wer einen Unfall verursacht und sich anschließend vom Unfallort entfernt, begeht laut §142 StGB Unfall- oder Fahrerflucht. Die Schwere der Kollision spielt dabei keine Rolle – nach einem Unfall musst du in jedem Fall unverzüglich anhalten. Schon die Weiterfahrt um wenige hundert Meter oder der Gang in die eigene Wohnung konstituiert eine Straftat. Erst wenn der Geschädigte die Möglichkeit hatte, deine Personalien und Fahrzeugdaten aufzunehmen, darfst du den Unfallort verlassen. Bei Unfällen ohne Fremdschaden greift der Tatbestand der Unfallflucht im Übrigen nicht.

Was tun als Unfallverursacher?

Als Verursacher eines Unfalls obliegt dessen ordnungsgemäße Abwicklung vollständig deiner Verantwortung. Auch wenn du nicht vorsätzlich oder in böser Absicht handelst: Unwissenheit oder Schock schützen dich nicht vor Strafe! Wenn es im fließenden Verkehr kracht, ohne dass es zu schwerwiegenden Schäden kommt, ist die Sachlage eindeutig: Nach Absicherung der Unfallstelle tauscht du die Daten mit den beteiligten Parteien aus, machst gegebenenfalls Meldung bei der Polizei und informierst binnen sieben Tagen deine Versicherung. In einer solchen Situation erfolgt das sofortige Anhalten nach dem Crash intuitiv, eine bewusste Weiterfahrt erfordert erhebliche Skrupel.

Anders verhält es sich jedoch, wenn du etwa ein geparktes Auto rammst und den Geschädigten nicht unmittelbar an der Unfallstelle antriffst. Grundsätzlich liegt es nicht in deinem Ermessen, zu entscheiden, ob der entstandene Schaden eine Meldung rechtfertigt oder nicht. Auch wenn du den Fahrzeughalter vor Ort nicht ausfindig machen kannst, ist Dir das Entfernen vom Unfallort untersagt. Anzeigen musst du den Unfall in jedem Fall, unter keinen Umständen solltest Du aus Angst vor möglichen Konsequenzen oder sonstigen Gründen davor zurückschrecken.

„Sorry, ich habe Ihr Auto gerammt!“

Noch immer erliegen viele Fahrer dem Irrglauben, dass ein an Scheibenwischer oder Windschutzscheibe befestigter Zettel mit den eigenen Kontaktdaten ausreicht. Doch damit gewährleistest du nicht, dass die Information auch beim Geschädigten ankommt. Ist dieser an der Unfallstelle nicht auffindbar, solltest du die Polizei informieren. Wenn du dein Handy dabei hast, brauchst du abhängig von den Anweisungen der Beamten nicht auf den Fahrzeughalter zu warten. Andernfalls bist du verpflichtet, eine „angemessene Zeit“ am Unfallort zu verweilen; von den äußeren Umständen wie Witterung oder Verkehrsdichte gelten zwischen 20 und 60 Minuten als Richtwert. Taucht der Geschädigte in dieser Zeit nicht auf, solltest du unverzüglich die nächste Polizeistelle aufsuchen, um den Unfall zu melden.    

Nachdem du den Unfall bei der Polizei gemeldet hast, darfst du dich auch auf eigene Faust auf die Suche nach der geschädigten Partei machen, etwa wenn sich der Unfall auf dem Parkplatz eines Supermarkts ereignet hat. Apropos Parkplatz: Liegt im beschädigten Auto ein Parkschein, musst du mindestens bis zum Ablauf der Parkzeit warten.

Konsequenzen

Ein Unfall ist eine Ordnungswidrigkeit und wird entsprechend milde geahndet, die Folgen sind eine mündliche Verwarnung oder ein geringes Bußgeld, eventuelle Schäden übernimmt in der Regel die Versicherung. Unfallflucht hingegen ist eine Straftat und hat schwerwiegende Konsequenzen. Neben Punkten in Flensburg drohen bei Verurteilung je nach entstandenem Schaden Fahrverbote, Führerscheinentzug, empfindliche Geldstrafen bis hin zu drei Jahren Freiheitsentzug. Auch die Versicherung kann die Kostenübernahme verweigern und Ansprüche bis zu 5000 Euro geltend machen.
Eine Selbstanzeige innerhalb von 24 Stunden kann sich bei Bagatellschäden strafmildernd auswirken.

Unfallflucht als Straftatbestand setzt immer Vorsatz voraus. Wenn du also gar nicht bemerkst, dass du ein anderes Auto gestreift hast, hast du dich durch unterlassene Meldung prinzipiell nicht schuldig gemacht. Allerdings ist dies für dich nur schwer nachweisbar, Gutachter und Gerichte sind in dem Fall bemüht, den Unfall zu rekonstruieren und könnten dabei zu dem Ergebnis kommen, dass der Aufprall im Innenraum hörbar gewesen sei. Bemerkst du also eine leichte Berührung, solltest du nicht darauf spekulieren, dass du mit einer derartigen Ausrede ungestraft davonkommst.        

Für Fahranfänger in der Probezeit gilt die Unfallflucht als sogenannter A-Verstoß und hat abgesehen von möglichen strafrechtlichen Konsequenzen eine Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre zur Folge.

Was tun als Geschädigter

Bemerkst du einen Schaden an deinem Wagen, informiere als erstes die Polizei, möglicherweise hat der Verursacher den Unfall seinerseits bereits gemeldet. Um den Schaden zu dokumentieren, solltest du Unfallort und Fahrzeug fotografieren. Je nach Unfallstelle kannst du dich unter den Anliegern auf die Suche nach Zeugen machen.

Ist der Verursacher nicht zu ermitteln, bleibt dir nur, Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Die Aufklärungsquote ist leider gering, ohne Vollkasko-Versicherung bleibst du im schlimmsten Fall auf den Reparaturkosten sitzen.

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